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Abstimmung über das Geldspielgesetz

Die Frage, die zur Abstimmung vorliegt: Wollen Sie das Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) annehmen?

Worum geht es bei diesem Gesetz?

Das Geldspielgesetz, welches am 29. September 2017 vom Parlament verabschiedet worden ist, setzt den Verfassungsartikel 106 über Geldspiele um, der im März 2012 von 87% der Stimmenden angenommen wurde. Es löst damit das Spielbankengesetz von 1998 sowie das Lotteriegesetz von 1923 ab.
Genau wie diese bis anhin geltenden Gesetze sagt es aus, dass alle, die in der Schweiz Geldspiele durchführen wollen, Schweizer Recht einhalten müssen. Zudem müssen sie einen finanziellen Beitrag an das Gemeinwohl leisten. Zusätzlich ergänzt es die alten Gesetzgebungen aber durch folgende Punkte:

Es verpflichtet neben Spielbanken auch Lotteriegesellschaften dazu, spielsüchtigen Personen das Spielen zu verbieten.
Es macht eine Grosszahl an Spielgewinnen steuerfrei.

Bis anhin waren zwar Gewinne in Spielbanken frei von Steuern, Gewinne aus Lotterien und Sportwetten mussten ab einer Summe von 1000 Franken jedoch versteuert werden. Das Geldspielgesetz sorgt dafür, das mehr Gewinne steuerfrei sind. So müssen beispielsweise bei Lottogewinnen unter einer Million Franken keine Steuern mehr bezahlt werden. Es legalisiert das Angebot von klassischen Casinospielen wie Roulette, Poker oder Black Jack im Internet, insofern diese von Anbietern mit Sitz in der Schweiz angeboten werden. Dadurch werden Geldspiele von Anbietern mit Sitz im Ausland gesperrt.

Im Gegensatz zum alten Gesetz ist diese Version laut Bundesrat moderner und besser an die heutige Zeit angepasst.

Argumente der Befürworter

Mehr Einnahmen für den Bund
Dadurch, dass Anbieter auch einen Teil ihrer Interneteinnahmen abgeben müssen, nimmt der Bund Schätzungsweise 300 Millionen Franken mehr ein, die für gemeinnützige Zwecke genutzt werden können.

Schritt ins digitale Zeitalter
Die Legalisierung von klassischen Geldspielen im Internet ist eine Anpassung ans digitale Zeitalter und somit eine Modernisierung der alten Gesetze, die diese nicht erlaubten.

Schutz von Spielsüchtigen
Durch das Gesetz werden Spielsüchtige vom Spielen abgehalten, was der Suchtprävention zugute kommt.

Argumente der Gegner

Nein zur Zensur
Die Zensur der Internetseiten von Geldspielanbietern mit Sitz im Ausland verstösst gegen das Grundrecht der Internetfreiheit und könnte ein Schritt sein, auf den die Zensur der Information im Internet folgt. Ausserdem verstösst sie (je nach Interpretation) gegen das Grundrecht auf freien kulturellen Umgang (Artikel 15 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte), das die Schweiz ratifiziert hat.

Mehr Sucht durch weniger Steuern
Durch die Senkung der Steuern auf Geldspielgewinne könnten Personen noch süchtiger werden, worunter wiederum die Prävention leiden würde.

Ungenügende Prävention der Spielsucht
Das Gesetz verpflichtet zwar Anbieter von Geldspielen dazu, Süchtigen das Spielen zu verbieten, wer dabei jedoch als spielsüchtig gilt und wer nicht, ist nicht eindeutig festgelegt. Somit bleibt viel Spielraum, wen die Anbieter zulassen und wen nicht. Die Kontrolle liegt folglich grösstenteils beim Anbieter selbst, welcher vor allem Interesse daran hat, möglichst viel Geld zu machen, was er mit spielsüchtigen Personen am besten erreichen kann. Somit ist die Prävention der Spielsucht nicht genügend, weil nicht genug von ausserhalb kontrolliert wird.

Pro

Nationalrat Matthias Aebischer
SP/BE

JA zur sozialen und kulturellen Schweiz

Am 10. Juni 2018 steht nach der No-Billag- Initiative für die soziale und kulturelle Schweiz erneut eine bedeutende Abstimmung an. Dieses Mal wird an der Urne entschieden, ob die Erträge aus dem Geldspiel weiterhin im Umfang von rund einer Milliarde Franken in die Kultur, den Sport, soziale Projekte und in die AHV fliessen. Oder ob immer mehr Profite bei Offshore-Firmen im Ausland versickern.
Die Ausgangslage ist klar: In der Schweiz sind Online-Glücksspiele bislang vollständig verboten. Dennoch drängen seit Jahren ausländische Glücksspielanbieter illegal in den Markt. Bereits heute fliessen dadurch jedes Jahr geschätzte 250 Millionen Franken an Firmen in Offshore-Staaten wie Malta ab. Diese Gelder fehlen dann der Gemeinnützigkeit in der Schweiz. Auch ist klar, dass die Digitalisierung und Online-Angebote einem Bedürfnis entsprechen.

Modernes Gesetz
Mit dem neuen Geldspielgesetz wird dieser Entwicklung Rechnung getragen. Die Schweizer Anbieter erhalten bei einem Ja die Möglichkeit, neu Online-Glücksspiele freizuschalten. Und auch ausländische Anbieter, die sich zur Einhaltung der strengen Schweizer Auflagen bereit erklären, können sich in Zusammenarbeit mit Schweizer Casinos bei der nächsten Konzessionierungsrunde bewerben. Zudem erhalten die Schweizer Behörden mit dem neuen Gesetz endlich ein griffiges Instrument, um die strengen Auflagen Manuskript durchzusetzen. Mit einem Zugangsschutz werden die illegalen Anbieter vom Schweizer Markt ferngehalten. Das hilft vor allem auch der Prävention vor Spielsucht.

Profite positiv einsetzen
Durch das Geldspielgesetz werden die Spielerträge zu einem beachtlichen Anteil der Allgemeinheit verteilt. Davon profitieren Zehntausende von Projekten in allen Landesteilen. Eine Ablehnung hätte ähnlich negative Auswirkung, wie die No-Billag- Initiative bei einer Annahme gehabt hätte. Setzen wir uns also am 10. Juni 2018 wieder für die soziale und kulturelle Schweiz ein, stimmen wir Ja zum gemeinnützigen Geldspielgesetz.

Kontra

Titus Hell
Vorstandsmitglied JFBS

Nein zum Geldspielgesetz

Dieses Kurzargumentarium beschäftigt sich spezifisch mit den Casinos und somit auch ausschliesslich mit deren Beiträge an die AHV/IV.
Wer ein Casino betreiben will, der benötigt eine von 21 Spielbankenkonzessionen. Diese Konzessionen werden sechs Jahre nach Inkrafttreten des GSG neu ausgeschrieben. Die Problematik besteht darin, dass die ausländischen Anbieter u.a. eine Beteiligung an einem CH-Casino benötigen, um sich für eine Konzession, welche neu auch die Berechtigung für Online-Casinospiele umfassen wird, zu bewerben. Diese Anbindung an ein terrestrisches Casino ist problematisch, zumal wir andere, bessere Alternativen haben könnten. Art. 106 BV schreibt lediglich Konzessionen. Ein liberaleres System wäre, dass sich internationale Anbieter, unter Einhaltung der strengen CH-Vorgaben, um eine reine Online-Konzession bewerben dürften. Dies entspricht sogar dem Vorschlag der ESBK. Dadurch wäre eine erhebliche Steigerung der Abgaben in die AHV/IV möglich. Die Beiträge an gemeinnützige Zwecke, welche durch den kantonalen Lotteriefonds gespiesen werden, wären von der Liberalisierung der Online-Casinospiele nicht betroffen.

Die Netzsperren, welche einen starken Eingriff in die Wirtschafts- und Informationsfreiheit darstellen, sind in Verbindung mit diesem Konzessionsmodell zudem sehr fragwürdig. Es wäre die erste gesetzlich verankerte Netzsperre in der Schweiz und somit ein Präzedenzfall. Zum einen ist gerade uns Jungen klar, wie leicht es ist, eine DNS-Sperre mittels VPN zu umgehen– sie sind de facto sinnlos. Zudem wären wir in Europa eines der wenigen Länder, die Netzsperren überhaupt nutzen. International würden wir uns mit China, Russland, Saudi-Arabien oder Nord-Korea in eine äusserst fragwürdige Liste eintragen. Wenn wir bedenken, dass ein Grossteil der Casinos sehr hohe ausländische Beteiligungen besitzen, bis zu 100%, bedeutet dies konkret, dass wir wenige ausländische Investoren vor der Konkurrenz aus dem Ausland schützen. Dies ist falsch, weil wir in der Schweiz für ein wirtschaftsliberales und demokratisches System stehen, dies sollten wir uns nicht durch dieses protektionistische Gesetz nehmen lassen!

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