Die Altersvorsorge 2020 (AV2020)

Herr und Frau Schweizer machen sich Sorgen um ihre Renten und dies nicht grundlos. Um grosse Probleme zu lösen, hat unsere Regierung die Reform «Altersvorsorge 2020» lanciert. Doch wieso droht unser Rentensystem einzustürzen? Und wie genau will diese Reform die Renten unserer Eltern und unsere eigene Pension sichern?

Das Rentensystem der Schweiz beruht auf dem sogenannten Drei-Säulen-Prinzip:

Säule 1

Die 1. Säule ist die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV). Sie beinhaltet ebenfalls die Invalidenversicherung (IV), den Erwerbsersatz während des Militärdienstes (EO), Mutterschaftslöhne, die Arbeitslosenversicherung (ALV) wie auch die Ergänzungsleistungen (EL). Regelmässig müssen wir eine gewisse Summe einzahlen, die dann diese Versicherungen finanziert – gleichzeitig profitieren wir von diesen Geldern, wenn wir in diesen Lebenssituationen sind.

Säule 2

Die 2. Säule bildet die Berufliche Vorsorge. Sie soll dafür sorgen, dass der gewohnte Lebensstandard auch nach der Pensionierung nicht verloren geht. Sie ist in den meisten Fällen obligatorisch und die Beiträge werden in die Pensionskasse eingezahlt.

Säule 3

Die 3. Säule, die Private Vorsorge, ist vollkommen freiwillig zu bezahlen. Auch dieses Geld wird angelegt, bleibt aber – im Gegensatz zum Geld in der 2. Säule – in der Regel gesperrt bis zur Pensionierung. Mit dem Erreichen des Rentenalters wird das gesamte Geld mitsamt Zinsen ausbezahlt.

DIe Initiative

Wir werden immer älter…
Rentner machen einen immer grösser
werdenden Teil der Bevölkerung aus.
Als die AHV 1947 mit 80% Ja-Stimmenanteil
angenommen wurde, lag die durchschnittliche
Lebenserwartung für Frauen noch bei 68, für
Männer bei 64 Jahren. Mittlerweile liegen
die durchschnittlichen Lebenserwartungen
bei 84 bzw. 80 Jahren. Unausweichlich,
dass jetzt über einen längeren Zeitraum
mehr Rentenbeiträge ausgeschüttet werden
müssen. Zusätzlich erschwerend stehen die
geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten
Babyboomer, kurz vor ihrer Pension. Das
Prinzip, dass die arbeitende Generation für
die restliche Gesellschaft aufkommt ist
in Gefahr, weil das Ungleichgewicht stark
zunehmen wird.

Lösungen der AV2020
1. Das Referenzalter der Frauen schrittweise
erhöhen
Durch die Erhöhung des Rentenalters von 64
auf 65 Jahre können Einsparungen für die
AHV erzielt werden, wie auch Mehreinnahmen
durch die damit zusammenhängende
Verlängerung der Beitragspflicht.
2. Flexibler Rentenbezug
Der Rentenbezug kann freiwählbar im Alter
zwischen 62 und 70 Jahren beginnen,
je früher desto tiefer die Rente, auch ein
Teilvorbezug bzw. ein Teilaufschub der Rente
soll möglich sein.
3. Erwerbstätigkeit im Rentenalter
Heutige Rentner bezahlen, wenn sie trotz
Pensionierung noch eine Arbeit ausüben, ab
einer gewissen Lohnhöhe einen sogenannten
Freibetrag in die AHV ein. Dieser soll nun
abgeschafft werden. Neu bezahlen sie
weiterhin den obligatorischen Anteil, wie
jeder andere Erwerbstätige auch. Diesen
Rentnern bietet sich dafür die Möglichkeit,
eine Neuberechnung ihrer Rente zu verlangen.
Die Aufhebung des Freibetrags soll bis 2030
zu Mehreinnahmen führen, welche bis dann
grösser sein sollten als die zusätzlichen
Ausgaben im selben Zeitraum.
4. Regelungen zum flexiblen Rentenalter in
der 2. Säule
Die AV 2020 sieht eine Einführung zum
flexiblen Bezug der Altersleistungen in der 2.
Säule zwischen 62 und 70 Jahren vor. Somit
soll die Ausschöpfung aus der Beruflichen
Vorsorge (BVG) nicht mehr durch die
Pensionskassen geregelt werden, sondern
ist durch den Staat geregelt, womit für die
ganze Bevölkerung dieselben Bedingungen
herrschen.
5. Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung
der Mehrwertsteuer
1999 wurde beschlossen, 1% der MwSt.-
Einnahmen in die Finanzierung der AHV
zu investieren. Diese Unterstützung
soll nun ausgeweitet werden, indem die
Mehrwertsteuer (MwSt.) in zwei Etappen
erhöht wird. Da dafür allerdings eine
Abstimmung notwendig ist, werden wir am
24. September auch über die Erhöhung der
Mehrwertsteuer abstimmen (Siehe Artikel S.
31). Stimmt dort eine Mehrheit gegen eine
Erhöhung der Mehrwertsteuer, ist die Reform
nur sehr schwer umsetzbar und muss viele
Kompromisse eingehen. Bis 2030 wird mit
Mehreinnahmen von 2,120 Mrd. Franken
durch diese MwSt.-Erhöhung gerechnet.
6. Überwachung des finanziellen
Gleichgewichts durch den Bundesrat
Neu soll der Bundesrat verpflichtet sein,
der Bundesversammlung Massnahmen zur
Stabilisierung des AHV-Ausgleichfonds
vorzuschlagen, wenn dessen Jahresausgaben
in den nächsten drei Jahren unter 80% zu
fallen droht.
7. Schrittweise Senkung des
Mindestumwandlungssatzes
Der Umwandlungssatz legt die Höhe
der Renten fest. Er soll innert 4 Jahren
schrittweise von 6.8% auf 6.0% gesenkt
werden. Bei gleichbleibender Höhe der Rente
hiesse das aber, dass die Erwerbtätigen
künftig mehr bezahlen müssen.
8. Drei Ausgleichsmassnahmen in der AHV
Um die Senkung des Umwandlungssatzes
und die Erhöhung des Referenzalters für
die Frauen auszugleichen, sind folgende
Ausgleichsmassnahmen vorgesehen:
Erstens ist für jeden neu entstehenden
Rentner ein Zuschlag von 70.- CHF pro Monat
auf seine AHV vorgesehen. Des Weiteren
wird der Fond für Ehepaare von 150% der
Maximalrente auf 155% erhöht. Zum Schluss
möchte die Reform die AHV-Beiträge ab
2021 um 0.3 Prozentpunkte erhöhen, um die
Verbesserungen finanzieren zu können.

Nils Jocher
Juso Basel-Land

Pro: Altersvorsorge 2020 - 2x Ja!

Ja, im Alter ist man körperlich nicht mehr
so fit wie in jungen Jahren und genau
darum haben wir vor Jahren beschlossen,
jedes Jahr Geld zur Seite zu legen. Dieses
Geld wird dann an alle Menschen im Alter
ausbezahlt, damit diese ein würdiges Leben
führen können.
Jetzt ist es aber so, dass diejenigen, die ein
Leben lang eher tiefere oder mittlere Löhne
beziehen mussten oft nur von einer unserer
Altersvorsorge-Säulen Geld bekommen, aus
der AHV. Entsprechend wichtig ist es, dass
wir diese Altersvorsorge, die für viele die
Lebensgrundlage darstellt auch in Zukunft
finanzieren können. Die Altersreform 2020
bietet dazu die Gelegenheit. Den mit einer
geringen Mehrwertsteuererhöhung können
dank dem maximalen Auszahlungsbetrag
die Renten auch trotz Baby-Boom-Generation
gesichert werden.

Zugegebenermassen ist es sehr schade, dass
das Rentenalter für Frauen, welche noch immer
für die selbe Arbeit weniger Geld bekommen
als Männer, erhöht wird. Aber: Wenn wir die
Altersreform 2020 jetzt ablehnen, dann können
die FDP und die SVP ihren Plan durchdrücken.
Denn der Vorschlag von rechts lautet: Renten
runter, Rentenalter hoch. Also noch weniger
Geld für diejenigen die ein Leben lang
gearbeitet haben.

Damit in der Schweiz alle älteren Menschen ein
Leben in Würde führen können und nicht bis
zum umfallen krampfen müssen, stimme ich 2x
JA zur Altersreform 2020!

Denn der
Vorschlag von
rechts lautet:
Renten runter,
Rentenalter
hoch. Also noch
weniger Geld
für diejenigen
die ein Leben
lang gearbeitet
haben.

 

 

Davon
betroffen
ist vor allem
die AHV, die
Geld von den
Arbeitstätigen
zu den
Rentnern
umverteilt.

Yves Jenni
Vorstand Junge Grünliberale Partei beider Basel

Kontra: Junge sind die grossen Verlierer

Da die Bevölkerung immer älter wird, steht die Altersvorsorge, das wichtigste Sozialwerk der Schweiz, vor grossen Herausforderungen. Davon betroffen ist vor allem die AHV, die Geld von den Arbeitstätigen zu den Rentnern umverteilt. In den nächsten dreissig Jahren wird die Zahl der Rentner von 1.5 Millionen auf 2.6 Millionen ansteigen. Während heute noch 3.5 Erwerbstätige für einen Rentner aufkommen, werden es in 20 Jahren nur noch 2.3 Erwerbstätige sein. Deshalb ist eine Reform wichtig, die die Altersvorsorge auf diese Herausforderungen vorbereitet. Die AV2020 hätte die Schweizer Altersvorsorge nachhaltig sanieren sollen. Doch das Ziel wurde nicht erreicht.
Die Reform wurde im Parlament so lange diskutiert, dass vor lauter Kompromissen nichts Richtiges herausgekommen ist. Die AV2020 schafft viele Verlierer für das, dass sie kein einziges Problem löst. Die grössten Verlierer sind dabei die jüngeren Generationen. So wurde eine AHV-Erhöhung beschlossen, die nur bis ins Jahr 2027 finanziert ist. Ab diesem Jahr bedeutet es für die Jungen weitere Schulden in Milliardenhöhe. Sie werden zudem in der Beruflichen Vorsorge eine tiefere Rente erhalten und bezahlen zukünftig höhere Lohnbeiträge und höhere Mehrwertsteuern. Im Gegensatz zu den 45- bis 65-Jährigen können sie nicht von einer Rentengarantie profitieren. Das ist weder solidarisch noch gerecht. Zusätzlich werden sie auch für nächste Reformen aufkommen müssen. Diese werde härtere Massnahmen enthalten, da diese jetzt völlig fehlen.

Viele Befürworter der Reform argumentieren immer wieder, dass die 70 Franken AHV-Erhöhung eine Kompensation für die vielen kleinen Massnahmen sind. Doch die Generation der unter 45-Jährigen, die die grössten Kosten tragen muss, wird von dieser Erhöhung wohl nie etwas sehen. Deshalb ist klar, dass diese nur beschlossen wurde, um die wählerstärkste Generation zu bestechen. Und das auf Kosten der Jungen. Die ganze Sanierungslast, die eigentlich mit dieser Reform hätte angepackt werden sollen, wird somit auf künftige Generationen abgeschoben. AV2020 ist schlicht eine Reform für Wenige statt für Alle.

Meinung: Cécile Wanzenried / Quint

Die Vorlage zur Reform AV2020 ist äusserst komplex. Sie wirft mit Fachwörtern um sich, so dass sich besonders junge Wähler, also die zukünftigen Rentenzahler, vollkommen verlieren. Da es keinen Sinn ergibt, sich mit mässigem Wissen in den Dschungel dieser Informationen zu stürzen, empfehle ich Ihnen, sich den Argumenten der Gegner und Befürworter zu widmen, den Empfehlungen des Bundesrates, des Parlaments und der Parteien ihres Vertrauens Beachtung zu schenken und Ihre Meinung auf dieser Grundlage aufzubauen.

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