Die neue Finanzordnung 2021

Für die Volksabstimmung am 4. März liegt der Schweizer Stimmbevölkerung nebst der umstrittenen „No-Billag“-Vorlage auch der Bundesbeschluss zur Finanzordnung 2021 vor

Momentan ist die Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer noch
bis Ende 2020 befristet, was 2007 durch das Stimmvolk beschlossen wurde. In der
Schweiz ist es üblich, die Erhebung dieser Steuern nur auf eine befristete Zeitspanne
festzulegen, da somit eine regelmässige Diskussion sowie die Einbringung der
Parteien zum Finanzsystem gewährleistet sind.

Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer bilden zusammen
knapp 60% der Bundeseinnahmen, mit denen der Bund Aufgabenbereiche wie z.B. Landwirtschaft und Ernährung, Verkehr, Bildung und Forschung oder das Sozialwesen finanziert. Würde die Verfassungsänderung abgelehnt, fehlte dem Bund ein beträchtlicher Teil seiner Einnahmen, weshalb er seine Aufgaben ab 2021 nicht mehr im selben Umfang wahrnehmen könnte.

Nebst der Fristverlängerung verlangt die Vorlage ausserdem die Streichung der Übergangsbestimmung zur Biersteuer. Diese besagt, dass bis zum Inkrafttreten eines Biersteuergesetzes eine Biersteuer
„nach bisherigem Recht“ zu erheben sei. Da seit Juli 2007 ein solches Biersteuergesetz gilt, erübrigt sich dieser Verfassungsartikel.

Die Höhe der Steuern wird bei dieser Vorlage nicht verändert, es geht lediglich darum, dass der Bund bis 2035 Steuern erheben darf.

National- und Ständerat stehen hinter dem Bundesrat. Die Schlussabstimmung des Ständerats ergab sogar bei 0 Enthaltungen ein einstimmiges „Ja“ zur „Neuen Finanzordnung 2021“.

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