Bild: Yokota

Territorialrecht in der Luft

Der Luftverkehr verbindet verschiedene Länder und deren Gesetze; da liegt es nahe, dass es schnell zu Unklarheiten kommen kann. Aus diesem Grund gibt es diverse Abkommen, welche die Rechte im Luftraum definieren.

Was für eine Staatsbürgerschaft hat ein Kind, wenn es im Flugzeug geboren wird? Wem gehört die Luft? Diese und unzählige andere Fragen werden vom Chicagoer Abkommen geklärt, welches bis heute in ca. 190 Ländern in Kraft gesetzt wurde. Dieses Abkommen aus dem Jahr 1944 definiert die Luftrechte bestimmter Länder (unter anderem jene von Kanada, Chile und Frankreich sowie diejenigen der USA und der Schweiz). In der Schweiz wurde es 1947 in Kraft gesetzt und besagt unter anderem, dass alle Vertragsstaaten über ihrem Hoheitsgebiet die volle Lufthoheit über den Luftraum besitzen, was bedeutet, dass der Luftraum über einem Staatsgebiet ebenfalls dem Staat angehört.

Für den Flugverkehr bedeutet dieses Abkommen, dass ein im Flugzeug geborenes Kind, unabhängig von seinen Eltern, mehrere Staatsbürgerschaften haben kann. Wird also ein Kind beispielsweise über US-amerikanischem Raum geboren, so hat es automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Befindet sich das Flugzeug bei der Geburt jedoch über dem Ozean, der ausserhalb von territorialrechtlichen Zonen liegt, so hat das Kind die Staatsbürgerschaft der Nation, aus dem das Flugzeug kommt, falls das dem Einbürgerungsverfahren dieses Landes entspricht. Findet die Geburt also in einem amerikanischen Flugzeug und über dem Ozean statt, so hat das Neugeborene auch in diesem Fall die amerikanische Staatsbürgerschaft.

Offensichtlich wird hier, dass das Rechtswesen über den Wolken noch viel komplizierter wird als ohnehin schon, da sich Leute aus den unterschiedlichsten Ländern kreuzen und so die Gesetze aller beteiligter Länder berücksichtigt werden müssen.

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