Bild: NASA

Weltraumrecht

Das Rechtsgebiet des Weltraums ist jung und aufgrund des schnellen technologischen Fortschritts in fortlaufendem Wandel. Während man sich zu Beginn der Raumfahrt grundlegende Fragen wie „Wem gehört der Weltraum?“ oder „Wer bestimmt die Regeln und Gesetze im All?“ stellte, sind diese heute grundlegend geklärt. Es bestehen aber immer noch zahlreiche Lücken, die bei der momentanen Zunahme der Weltraumforschung dringend geklärt werden müssen.

Im Jahre 1932 erschien der erste fachliterarische Titel zum Thema Recht im Weltraum. Der Autor Vladimír Mandl, ein tschechoslowakischer Hoch-schullehrer und Anwalt, beschrieb darin seine Theorie, die aufzeigte, dass man für das Weltall nicht die gleichen Gesetze anwenden konnte, wie sie in der Luftfahrt galten. Er blieb jedoch für mehr als ein Jahrzehnt einer der einzigen, die sich mit diesem Thema beschäftigten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Raumfahrt immer mehr Bedeutung zugestanden und mehrere Experten für Luftfahrtrecht beschäftigten sich neu auch mit dem Weltraumrecht. 1959 gründeten die Vereinten Nationen den Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums. Diese Gruppe, kurz COPUOS genannt (von Committee on the Peaceful Uses of the Outer Space), ist noch heute für die Bearbeitung von weltraumrechtlichen Fragen und die meisten international anerkannten «Weltraumgesetze» zuständig. Neue Beschlüsse und Gesetze werden in den Verträgen des COPUOS veröffentlicht. Anschliessend haben die Staaten der Vereinten Nationen (UN) die Wahl, ob sie diese annehmen und den Vertrag unterschreiben oder nicht. Die vom Komitee vorgeschlagenen Gesetze gelten folglich nur für jene, die sie unterzeichnen und somit akzeptieren.

Das Komitee verfasste bis 1979 insgesamt fünf internationale Verträge. Dabei kann der erste Beschluss mit insgesamt 129 Staaten die meisten beigetretenen Länder vorweisen. Dieser Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskörper von 1967 besagt unter anderem, dass jedem Staat die Erforschung des Weltraums sowie eine zivile Raumfahrt gestattet sind. Zudem darf das All von niemandem besessen und nur zu friedlichen Zwecken genutzt werden. Himmelskörper dürfen nicht besetzt und Atom- oder andere Massenvernichtungswaffen nicht im Weltraum stationiert werden. Für Schäden, die von Objekten der Raumfahrt verursacht werden, ist der jeweilige Staat verantwortlich. Dieser muss ausserdem alle Weltraum betreffenden Aktivitäten, staatliche wie auch solche von Unternehmen, vor deren Durchführung genehmigen.

Ein Jahr später trat das Weltraumrettungsübereinkommen in Kraft. Dieses besagt, dass alle beigetretenen Staaten bei einem spezifischen Aufruf Hilfe zu leisten haben, insofern dies möglich ist.

Das Weltraumhaftungsübereinkommen aus dem Jahr 1972 konkretisierte die Regelung, dass jeder Staat für die von ihm verursachten Unfälle aufkommen muss und das 1975 veröffentlichte Weltraumregistrierungsübereinkommen verpflichtet jeden beigetretenen Staat dazu, alle Starts von Weltraumobjekten international zu registrieren.

Das zuletzt erschienene Übereinkommen des COPUOS von 1979, der sogenannte Mondvertrag, erweiterte den ersten Weltraumvertrag in Bezug auf die Nutzung und Verschmutzung des Mondes sowie anderer Himmelskörper. Alle errichteten Stationen und die Nutzung von Ressourcen sollten unter internationaler Aufsicht stehen. Dieser Vertrag wurde bis heute jedoch nur von 19 Staaten anerkannt – in den Vereinigten Staaten wurde sogar ein Gesetz verabschiedet, dass allen US-Bürgern das Gewinnen von Rohstoffen auf Himmelskörpern gestattet.

Ein weiteres Problem zeigt sich bei der Grenze des irdischen Luftraums zum Weltraum, da diese nicht klar definiert ist. Für die meisten Raumfahrtorganisationen gilt die Höhe 100 km als Grenze, die NASA hingegen betrachtet ein Objekt ab 80 km über dem Boden schon als ein Körper im All.

Es wird sich in den kommenden Jahren zeigen, wie sich die Raumfahrt und damit die rechtliche Lage im Weltraum entwickeln wird. Genauere Festlegungen sind schon bald vonnöten, wenn Menschen in naher Zukunft die Erde als Touristen  verlassen und Unternehmen ihren Gewinn mit Mondgestein erzielen wollen.

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