Die Altervorsorge 2020 (AV2020)

Die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer muss vom Volk angenommen werden – ansonsten ist die AV2020 nur sehr schwer durchsetzbar. Doch über was genau stimmen wir da ab?

Sie ist der Grund, weshalb so viele
Menschen mit grünen Zetteln in
den Händen Schlange stehen am
schweizer Zoll: Die Mehrwertsteuer.
Wer deutsche Ware in die Schweiz
ausführen will, erhält einen Teil seines
Geldes zurück.
Während der Normalsatz in
Deutschland 19%, in Frankreich und
Österreich 20% und in Italien 22%
beträgt, beläuft sie sich in der Schweiz
momentan noch auf 8%.
Die Initiative «Zusatzfinanzierung
der AHV durch eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer» verlangt, dass die
Schweizer Mehrwertsteuer um bis zu
0.6 Prozentpunkte erhöht werden darf.
Wieso sollte das nötig sein? Was
bedeutet das für uns Konsumenten?
Und was passiert, wenn die Initiative
abgelehnt wird?
Die Schweizer Mehrwertsteuer im
Überblick
Für alles, was wir konsumieren,
müssen wir dem Staat einen
finanziellen Betrag überlassen. Da
es aber ineffizient wäre, wenn jeder
Bürger für sämtlichen Erwerb mit dem
Staat einzeln abrechnen müsste, wird
diese Steuer bei den Unternehmen
eingefordert. Diese wiederum stellen
sie dem Konsumenten in Rechnung,
in Form der Mehrwertsteuer (kurz:
MwSt.).
Folgen für die Konsumenten
Die Erhöhung der MwSt. auf 8.3%
in einem ersten Schritt, so wie es
die «Altersvorsorge 2020» vorsieht,
führt zu einem Preisanstieg für die
Konsumenten. In konkreten Zahlen
bedeutet dies: Wofür Sie jetzt noch
250.- Fr. bezahlen, kostet nach einer
Annahme dieser Initiative 250.70
Fr. Wer sich bald das erste eigene
Occasion Auto für 9‘800.- Fr. leisten
möchte, bezahlt mit einer MwSt. von
8.3% 27.- Franken mehr.
Die Vorlage sieht nicht nur eine
Erhöhung um 0.3 Prozentpunkte vor,
sondern auch, dass die MwSt. falls
nötig maximal bis auf 8.6% erhöht
werden darf. (Für jede Erhöhung, die
diese 0.6 Punkte überschreitet, muss
das Volk erneut abstimmen).
Nun, was heisst aber falls «nötig»?

“FÜR ALLES, WAS WIR
KONSUMIEREN,
MÜSSEN
WIR DEM STAAT EINEN
FINANZIELLEN BETRAG
ÜBERLASSEN. DA ES
ABER INEFFIZIENT
WÄRE, WENN
JEDER BÜRGER FÜR
SÄMTLICHEN ERWERB
MIT DEM STAAT
EINZELN ABRECHNEN
MÜSSTE, WIRD
DIESE STEUER BEI
DEN UNTERNEHMEN
EINGEFORDERT”

Die Konsequenzen eines Neins
Ein Aufschlag von 0.6 Prozentpunkte
wird als nötig erachtet, sofern die
Erhöhung auf 8.3% nicht ausreicht, um
die Finanzierung der AHV zu sichern.
Die Umsetzung der «Altersvorsorge
2020» ist auf ein Ja der «Erhöhung der
MwSt.» angewiesen.
Während die Rentenreform eine
Gesetzesänderung vorsieht, dient die
Vorlage zur Erhöhung der MwSt. einer
Verfassungsänderung. Diese Änderung
unserer Verfassung ist erforderlich,
damit die «Altersvorsorge 2020»
umgesetzt werden kann, denn sie
verlangt unter anderem die Erhöhung
der MwSt. für die Sanierung der AHV.
Fazit:
Ein Nein zur Erhöhung der MwSt.
macht eine Erneuerung unseres
Rentensystems in der vorgesehenen
Form unmöglich.
Ein Ja zur hier vorgestellten Vorlage,
führt zu höheren Preisen für Produkte
und Dienstleistungen.
Die Empfehlungen aus Bern
Da die Umsetzung der «Altersvorsorge
2020» ein Ja zur Erhöhung der
MwSt. voraussetzt, lauten die
Empfehlungen zu dieser Vorlage
gleich, wie diejenigen zur Vorlage
der Altersvorsorge. Jedoch ist zu
betonen, dass sich das Nein-Lager
nicht ausschliesslich gegen die
Mehrwertsteuer-Änderungen durch
die «Altersvorsorge 2020» ausspricht,
sondern eher ein Nein empfiehlt, um
die Durchsetzung dieser Reform zu
verhindern.

Ein Nein empfehlen: SVP, FDP, PdA/
POP, economisuisse
Ein Ja empfehlen: BDP, CVP, EVP,
Grüne, SP, Unia, ASIP, Bundesrat,
Nationalrat, Ständerat
Zum Schluss möchte ich Ihnen
noch nahelegen, ihre persönliche
Entscheidung nicht aufgrund von
Empfehlungen der einzelnen Parteien,
mit denen Sie sympathisieren oder
die Sie nicht ausstehen können,
zu treffen. Letztendlich sollte die
Entscheidung nach unserem eigenen
Urteilsvermögen und Gewissen gefällt
werden.

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